Wissenswertes

Denn Sie wissen nicht was Sie tun...

Jeder Ton, jedes Geräusch und jeder Klang ist ein Reiz für unser Nervensystem.

 

So kann ruhige Musik die Konzentration fördern.

 

In der Landwirtschaft ist es auch bekannt, daß Kühe angeregt durch klassische Musik mehr Milch geben.

Ebenso soll die Zeit bei unangenehm empfundener Musik schneller vergehen.

Als besonders beruhigend, um nicht zu sagen einschläfernd, empfinden wir Frequenzen um 50 Hz.

Interessant: Schallpegel über 90 dB gelten nach dem Gesetz als Körperverletzung.

In Autos und Diskotheken werden ohne Probleme Werte über 120 dB erzeugt. Diese führen sogar zu einer längerfristigen Gehörbeeinträchtigung.

 

Viele werden diese Erfahrung schon einmal gemacht haben: Man kommt von einem Konzertbesuch und die ganze Welt hört sich an wie in Watte gepackt.

 

Was ist geschehen? Die Hörschwelle ist etwas nach oben gewandert, man sprich von einer vorübergehenden Horschwellenabwanderung (TTS=temporary thereshold shift).

Der technische Fortschritt und die zunehmende Mechanisierung haben in den vergangenen 150 Jahren die durchschnittliche Lärmbelastung des Menschen kontinuierlich ansteigen lassen.

 

Damals waren es nur einzelne Personengruppen (Schmiede, Schiffsbauer) die Lärm ausgesetzt waren, und das auch nur beruflich. Freizeitlärm, ein Begriff aus jüngerer Zeit, gab es nicht. Natürlich gab es auch damals schon Beschwerden einzelner Bürger über "unzumutbaren Lärm", gemeint waren dann aber eher spielende Kinder im Hof oder Auseinandersetzungen vor dem Wirtshaus.

Es stellt sich also die Frage: was versteht man eigentlich unter Lärm? DIN 1320 (Akustik, Begriffe) definiert Lärm so:

"Lärm ist unerwünschter Hörschall; Hörschall, der zu Störungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder Schäden führen kann".

 

Was aber ist Hörschall?

Ganz allgemein bezeichnet man als Schall Schwingungen in einem Medium, die durch sich zeitlich ändernde Kräfte/Beschleunigungen angeregt werden. Je nach Art des Mediums spricht man von Körperschall (bei festen Stoffen; auch Vibrationen genannt), Flüssigkeitsschall (bei flüssigen Stoffen) oder Luftschall (bei gasförmigen Stoffen).

 

Im Arbeitsschutz ist mit dem Begriff Schall immer Luftschall gemeint. Die o.g. Schwingungen äußern sich beim Luftschall als Luftdruckschwankungen, die dem atmosphärischen Luftdruck überlagert sind und sich von der Schallquelle ausgehend in alle Richtungen ausbreiten. Diese Luftdruckschwankungen sind aber sehr gering und erfolgen sehr schnell. Man kann sie daher nicht mit einem Barometer messen, sondern benötigt ein spezielles Messgerät, den Schallpegelmesser.

 

Regelmäßige sinusförmige Schwingungen bezeichnet man als Töne, Kombinationen mehrerer gleichzeitig auftretender Töne als Klang. Wichtige Merkmale eines Tons sind die Tonhöhe (Anzahl der Schwingungen pro Sekunde = Frequenz, gemessen in Hertz [Hz]) und die Stärke der Schwingungen (Amplitude, gemessen in Pascal [Pa] oder als Pegel der Amplitude in Dezibel [dB]).

 

Überlagern sich eine Vielzahl verschiedener Töne in unregelmäßiger Folge spricht man von einem Geräusch. Luftschall kann über einen weiten Frequenzbereich auftreten, das menschliche Ohr kann aber nur einen Teilbereich davon aufnehmen, nämlich im Bereich 16 Hz bis 20000 Hz. Schall in diesem Bereich nennt man Hörschall. Ausgehend von der anfangs gegebenen Erklärung des Begriffs "Lärm" lässt sich feststellen, dass zwei Komponenten eine Rolle spielen: eine subjektive Komponente (die persönliche Beurteilung des Schallsignals, ob es als angenehm oder unangenehm empfunden wird) und eine objektive Komponente (was messtechnisch erfassbar/nachvollziehbar ist). 

Lärm als Gesundheitsgefahr

 

Je nach Intensität, Einwirkdauer, Tätigkeit und persönlicher Einstellung kann Lärm unterschiedliche Schädigungswirkungen auf den Menschen haben. Zur Abwehr gesundheitlicher Schäden sind daher seit den 70er-Jahren von den Berufsgenossenschaften eine Reihe von Vorschriften und Regeln erlassen worden, z.B. die Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" (BGV B3, alte Bezeichnung VBG 121) und die Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" BGV A4 (frühere Bezeichnung VBG 100).

 

Lärm kann sofort auftretende oder sich langsam ausbildende Hörverluste verursachen, je nach Stärke und Einwirkdauer.

 

Bei Gefahren durch Lärm unterscheidet man:

Hörschäden durch Knalle

Knallartige extrem laute Geräusche (Schußgeräusche, kräftige Hammerschläge auf Stahlplatten direkt in Ohrnähe u.ä.) erzeugen Spitzenpegel bis zu 170 dB(C) und können zu akuten Hörverlusten führen. Die Gefährlichkeit von Knallgeräuschen hängt nicht nur von der Lautstärke, sondern auch vom Pegelverlauf des Geräusches ab.

Faustregel: Kurze scharfe Knalle sind gefährlicher als dumpfe Explosionsgeräusche. Wer Arbeiten ausführt, bei denen mit plötzlichen Knallgeräuschen zu rechnen ist, sollte unbedingt ständig Gehörschutz benutzen, denn zum Aufsetzen des Gehörschützers bleibt meist keine Zeit. Wer während der Arbeit "zwischen den Knallen" viel mit Kollegen kommunizieren muss, sollte einen elektroakustischen (pegelabhängig dämmenden) Gehörschützer benutzen.

 

Hörschäden durch lauten Dauerlärm

Gleichmäßige, aber sehr laute Geräusche, die über einen längeren Zeitraum einwirken (Maschinen, aber auch regelmäßiges Musikhören in Discolautstärke) bewirken eine zeitweilige Hörschwellenverschiebung (Hörverschlechterung, Vertäuben, "Watte-im-Ohr-Gefühl"), die wieder zurückgeht, wenn das Ohr ausreichend lange von Lärm verschont bleibt (Pegel unter 70dB(A)). Häufiges Vertäuben führt allerdings zur Permanenten Hörschwellenverschiebung, also einem Gehörschaden. Die Schädlichkeit von Lärm wird meist unterschätzt und die langsame Verschlechterung des Hörvermögens erst dann bemerkt, wenn Verständigungsprobleme auftreten. Im Gegensatz zu vielen anderen Krankheiten ist eine Lärmschwerhörigkeit aber nicht heilbar.

 

Ohrgeräusche (Tinnitus)

Wer bereits an Lärmschwerhörigkeit leidet, wird oft zusätzlich noch durch Tinnitus geplagt. Dies sind Ohrgeräusche, die durch eine Fehlfunktion des geschädigten Innenohrs vorgetäuscht werden - also nicht wirklich als Schallsignal existieren - aber den Betroffenen erheblich belasten können. Tinnitus kann als Begleiterscheinung nach Knallereignissen oder nach langjähriger Lärmexposition auftreten - häufig aber auch durch ganz "normalen Alltagsstress". Ärger im Beruf oder in der Familie, Finanzsorgen usw. führen dazu, dass der Körper in den Alarmzustand geht und das bewirkt u.a., dass die Blutgefäße des Innenohrs sich zusammenziehen und die Hörzellen nicht mehr richtig durchblutet werden.

Folge: Die Hörzellen "sehen Sternchen", d.h. sie senden elektrische Notsignale ans Gehirn, die als tatsächliche Schallsignale ausgelegt werden. Wenn Sie mehr über Tinnitus erfahren möchten, sollten Sie mal die Homepage der Tinnitus-Liga besuchen.

 

Unfallgefahr durch Lärm

Lärm kann auch zu Unfällen führen, z.B. wenn akustische Warnsignale oder gefahrankündigende Geräusche nicht mehr gehört werden. Wo der Lärmpegel von Maschinen und/oder Arbeitsverfahren nicht weiter reduziert werden kann, müssen deshalb besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden (z.B. spezielle Anpassung des akustischen Warnsignals an den vorherrschenden Lärm, optische Warnsignale etc.). Auch bei der Auswahl des Gehörschützers muss die Wahrnehmbarkeit von Warnsignalen beachtet werden (s. BG-Regel BGR 194 (bisherige ZH1/705), "Regeln für den Einsatz von Gehörschützern").

 

Störung der Arbeit durch Lärm / extraaurale Lärmwirkungen

 

Aber auch niedrigere Lärmpegel können durch Stör- und Belästigungswirkung den Arbeitsprozeß erheblich behindern. Dem hat der Gesetzgeber mit der Arbeitsstättenverordnung, auf die auch in der UVV Lärm Bezug genommen wird, Rechnung getragen. Je nach Art der ausgeübten Tätigkeit (z.B. hohes Konzentrationsbedürnis) dürfen bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden. Genauer umrissen sind diese Kriterien in VDI 2058 Blatt 3.

 

Wesentlich schwieriger zu erkennen sind gesundheitliche Schäden, die durch Kombination ungünstiger Umwelteinflüsse und Lärm entstehen, weil sie meist erst nach langer Zeit auftreten. Neuere Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass die sogenannten extraauralen Lärmwirkungen nicht unerheblichen Einfluß auf die Gesundheit haben können. In Verbindung mit Einflußfaktoren wie Zeitdruck, Schichtarbeit, hoher Verantwortung, Zwangsaufmerksamkeit oder persönlicher Lärmempfindlichkeit führt Lärm zu Streßreaktionen des Körpers. Dies äußert sich nicht nur in reduzierter Arbeitsleistung (Konzentrationsschwierigkeiten, Erhöhung der Fehlerhäufigkeit) und Beeinträchtigung des Wohlbefindens (Anspannung, Nervosität), sondern auch in körperlichen Symptomen (Verengung der Blutgefäße, Erhöhung des Streßhormonspiegels, verstärkte Magnesiumausscheidung). Als Langzeitfolge wird ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Erkrankungen des Verdauungssystems vermutet.

 

Gefahren durch nicht hörbaren Schall

 

Gefahren durch Infra- oder Ultraschall - also Schall, der unter bzw. über dem Hörschallbereich liegt - können bei besonderen Tätigkeiten gegeben sein (z.B. Arbeiten in der Nähe großer Gasbrenner bzw. Bedienung von Ultraschallschweißanlagen) wenn sehr hohe Pegel erreicht werden. Da diese Geräusche nicht hörbar sind, sollte man im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Maschinenhersteller halten. Über die zulässigen Werte liegen allerdings noch keine medizinisch gesicherten Erkenntnisse vor, daher sind vom Gesetzgeber bislang auch noch keine Grenzwerte festgelegt worden.

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profi hifi Vertriebsgesellschaft m.b.H.

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